Wenn man das konsequent durchdenkt, müsste man eigentlich JEDER Religionsgemeinschaft das gleiche Recht einräumen, und zwar unabhängig von der Zahl der Mitglieder der Gruppe. (GG, Art. 3, Abs. 3)
Die buddhistischen Mönche würden ebenso laut bimmeln, wie die Muezzine fünf mal am Tag vom Minarett zum Gebet aufrufen. Zwischendurch läuten katholische und evangelische Glocken, Rastafari lassen Rauchwolken gen Himmel aufsteigen und spielen lauten Reggae dazu und die Pastafari lassen ihr Nudelwasser geräuschvoll aufwallen.
Ich persönlich wünsche mir, dass es ALLEN Religionsgemeinschaften untersagt wird, mir in der Öffentlichkeit laut auf den Sack zu gehen oder mich um meinen Schlaf zu bringen. Hinter verschlossenen Türen können die von mir aus treiben, was sie wollen, solange sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keinen von Außen wahrnehmbaren Krach erzeugen. Sollen sie doch das Blut ihres Herrn trinken und dessen Fleisch essen. Von mir aus können sie wilde Orgien feiern oder Weintrauben lutschen. Lasst sie von mir aus ihre Toten den Geiern als Mahlzeit feilbieten oder lasst sie in verschmutzten Flüssen baden und deren Wasser trinken. Können sie alles machen. Aber sie mögen dabei das Lärmen unterlassen.
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