Montag, 4. August 2014

Ich hatte von dieser Masche bereits gehört, aber persönlich war ich bisher noch nicht betroffen:

 "Guten Tag,

Am 31-07-2014 wurde von Ihrem PC mit der IP-Addresse 96.196.202.140 um 19:49:18 der Film "Avatar" heruntergeladen. Nach §19a UrhG ist dies eine Straftat. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Strafgericht weiterleiten, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 311.31 Euro an uns.

Die Rechnung "3542.cab" entnehmen Sie dem Anhang.

Hochachtungsvoll,

Kinaci [XXX]

+49 5181 [XXX]"